
Prüfung und Wartung Brand- / Rauchschutztüren
Brand- und Rauchschutztüren mit Feststellanlage
Feststellanlagen halten Türen offen und schließen sie im Brandfall
Feststellanlagen ermöglichen es, die in der Regel selbst schließenden Brandschutztüren oder Rauchschutztüren beispielsweise in stark frequentierten Durchgängen offen zuhalten. Im Falle eines Brandes schließen diese die Tür und verhindern somit die Ausbreitung des Rauchs beziehungsweise des Feuers.
Eine Feststellanlage besteht aus folgenden Komponenten:
- ein Netzgerät zur Energieversorgung
- mindestens ein Branderkennungselement
- eine Auslösevorrichtung, um den Schließvorgang einzuleiten
- eine Feststellvorrichtung, welche den schließenden Abschluss festhält
Gesetzliche Vorschriften und Normen
Die Feststellanlagen bedürfen einer Zulassung, in der die Abnahme nach Montage, die monatliche Betreiberprüfung sowie die jährliche Wartung festgeschrieben ist.
In der Richtlinie für Feststellanlagen vom Deutschen Institut für Bautechnik wird je nach Einbaulage die Anzahl der Melder sowie deren Anordnung beschrieben.
Brandschutztüren ohne Feststellanlage
Brandschutztüren verhindern das Ausbreiten eines Feuers
Brandschutztüren sind selbstschließende Türen, die das Ausbreiten eines Feuers durch Öffnungen in Wänden verhindern. Die gängigen Brandschutzklassen in Deutschland sind T30 und T90.
Brandschutztüren gibt es in verschiedenen Ausführungen (einflügelige oder zweiflügelige Bauform) und können teilweise auch mit Fenstereinsätzen aus feuerbeständigem Glas ausgestattet werden.
Eine regelmäßige Wartung stellt sicher, dass die lebensrettende Funktion der Rauchschutztür gewährleistet ist. Die wichtigsten Punkte sind:
- die Tür schließt aus jeder Position vollständig
- die Dichtungen sind vorhanden und in Ordnung
Rechtsgrundlage für jährliche Wartung: BayBO Art. 1 und 3 Abs. 1
Rauchschutztüren ohne Feststellanlage
Rauchschutztüren verhindern das Ausbreiten von Rauch
Rauchschutztüren sind selbstschließende Abschlüsse, die das Ausbreiten von Rauch verhindern sollen. Der Widerstand gegen Feuer steht hier nicht im Vordergrund. Rauchschutztüren gibt es als Stahltür, Rohrrahmentür oder als Holztür.
Eine regelmäßige Wartung stellt sicher, dass die lebensrettende Funktion der Rauchschutztür gewährleistet ist. Die wichtigsten Punkte sind:
- die Tür schließt aus jeder Position vollständig
- die Dichtungen sind vorhanden und in Ordnung
- die Bodendichtung funktioniert über die gesamte Breite
Rechtsgrundlage für jährliche Wartung: BayBO Art. 1 und 3 Abs. 1
Zusätzlich können die Türen rauchdicht ausgeführt werden. Hierzu werden Sie nach DIN 18095 als rauchdicht geprüft.
Vorschriften über die Prüfung von Rauchschutztüren durch befähigte Personen wird festgelegt durch:
- Zulassungen gemäß des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin (Herstellervorschriften)
- Berufsgenossenschaft BGR 232 (früher ZH 1/494)
- DIN 18095