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Elektrische Verriegelungen
von Türen in Rettungswegen


Türen in Rettungswegen, also Flucht- und Notausgangstüren, dienen der Sicherheit des Menschen. Die Türen sollen sich im Gefahren- oder Panikfall leicht und ohne fremde Hilfsmittel öffnen lassen. Es ist daher aus gutem Grund nicht erlaubt, Türen in Rettungswegen abzuschließen oder zu blockieren.

Auf der anderen Seite müssen die Türen gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein. Elektrische Verriegelungen ermöglichen diese Doppel- funktion und sind heute Standard.

Allerdings müssen alle elektrisch verriegelten Türen in Flucht- und Rettungswegen regelmäßig überprüft und gewartet werden: Bauaufsichtliche Vorschriften und die eigens erlassene Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) von 1997 schreiben eine Konformitätsprüfung beim Einbau solcher Türen vor. Darüber hinaus wird eine mindestens einmal jährlich durchzuführende Prüfung auf den sicheren Zustand der Tür zwingend gefordert. Die Prüfungen müssen durch entsprechend ausgebildete Sachkundige erfolgen und sind zu dokumentieren. Dies gilt auch für so genannte „wartungsfreie″ Einrichtungen.

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