Elektrische Verriegelungen
von Türen in Rettungswegen
Türen
in Rettungswegen, also Flucht- und Notausgangstüren, dienen der
Sicherheit des Menschen. Die Türen sollen sich im Gefahren- oder
Panikfall leicht und ohne fremde Hilfsmittel öffnen lassen. Es ist
daher aus gutem Grund nicht erlaubt, Türen in Rettungswegen
abzuschließen oder zu blockieren.
Auf der anderen Seite müssen die
Türen gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein. Elektrische
Verriegelungen ermöglichen diese Doppel- funktion und sind heute
Standard.
Allerdings müssen alle elektrisch verriegelten Türen in
Flucht- und Rettungswegen regelmäßig überprüft und gewartet werden:
Bauaufsichtliche Vorschriften und die eigens erlassene Richtlinie
über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen
(EltVTR) von 1997 schreiben eine Konformitätsprüfung beim Einbau
solcher Türen vor. Darüber hinaus wird eine mindestens einmal jährlich
durchzuführende Prüfung auf den sicheren Zustand der Tür zwingend
gefordert.
Die Prüfungen müssen durch entsprechend ausgebildete
Sachkundige erfolgen und sind zu dokumentieren. Dies gilt auch für so
genannte „wartungsfreie″ Einrichtungen.
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