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Kraftbetätigte
Fenster, Türen und Tore


Fenster, Türen und Tore, die sich auf Knopfdruck oder sogar automatisch öffnen und schließen sind aus vielen Gebäuden nicht mehr wegzudenken. Sie beschleunigen Arbeitsabläufe, erleichtern vieles und machen das Leben in vieler Hinsicht leichter.

Für diese so genannten kraftbetätigten Fenster, Tore und Türen gelten aber besonders umfangreiche Bestimmungen zur Prüfung und Wartung, denn Unfälle können hier schnell unabsehbare Folgen für Leib und Leben haben. Allein in Deutschland geschehen jährlich etwa fünf tödliche Unfälle dieser Art!

Die Richtlinie BGR 232 (bisherige ZH1/494) für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetrieb- nahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung verbindlich vor. Die §§ 28 und 29 der UVV, die Allgemeinen VBG-Vor- schriften in § 24 und § 120a sowie die Arbeitsstättenverordnung
in § 9 ff. nehmen darauf direkt Bezug.

Übrigens: Diese Richtlinien sind für den gewerblichen Bereich formuliert. Sie finden aber ebenso zur Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherung von privaten Einrichtungen Anwendung. Auch Garagentore sollten daher dringend geprüft werden, schon aus Gründen des Versicherungsschutzes.

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