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Brandschutzklappen
Lüftungsleitungen in Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen, die Brandabschnitte überbrücken, müssen so beschaffen sein, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können. Diese Anforderung gemäß den Vorschriften der Landesbauordnungen wird durch den Einsatz von Brandschutzklappen erfüllt.
Dabei kann die Auslöseeinrichtung fernbetätigt über Brandfrüherkennungssysteme angesteuert werden, um auch in der Schwelbrandphase bei Temperaturen unter 72 °C die Rauch- und Brandausbreitung über die Lüftungsleitungen sicher zu verhindern (Brandschutzklappen, die nur über thermische Auslöseeinrichtungen verfügen, schließen erst bei Temperaturen über 72 °C).
Gesetzliche Vorschriften und Normen
- DIN 1946-4 1999-03 Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen
- EN DIN 1946-4 2005-04 Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern

