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Brandschutzschiebetore

Sicherheit durch enorme Widerstandskraft

Um im Brandfall Öffnungen brandschutztechnisch verschließen zu können, werden Brandschutzschiebetore in Brandabschnittswänden eingebaut.

Als Brandschutzklasse werden in Deutschland fast ausschließlich T30- oder T90-Tore verbaut. Schiebetore gibt es in diesen Brandschutzklassen in unterschiedlichen Bauformen. Sie können einflügelig, zweiflügelig, von links oder rechtsschliessend und mit Schlüpftür hergestellt werden. Zum Öffnen der Tore können Elektromotoren montiert und zum Offenhalten Festanlagen angebracht werden.

 

Gesetzliche Vorschriften und Normen

Alle in Deutschland eingesetzten Tore bedürfen einer Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik.

In dieser Zulassung wird folgendes geregelt:

  • Anwendungsbereich
  • Eigenschaften und Zusammensetzung
  • Herstellung und Kennzeichnung
  • Übereinstimmungsnachweis
  • Einbauanleitung
  • Abnahmeprüfung
  • Wartungsanleitung
  • monatliche oder jährliche Wartungen