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Feststellanlagen halten Türen offen und schließen sie im Brandfall
Feststellanlagen ermöglichen es, die in der Regel selbst schließenden Brandschutztüren oder Rauchschutztüren
beispielsweise in stark frequentierten Durchgängen offen zuhalten. Im
Falle eines Brandes schließen diese die Tür und verhindern somit die
Ausbreitung des Rauchs beziehungsweise des Feuers.
Eine Feststellanlage besteht aus folgenden Komponenten:
- ein Netzgerät zur Energieversorgung
- mindestens ein Branderkennungselement
- eine Auslösevorrichtung, um den Schließvorgang einzuleiten
- eine Feststellvorrichtung, welche den schließenden Abschluss festhält
Gesetzliche Vorschriften und Normen
Die Feststellanlagen bedürfen einer Zulassung, in der die Abnahme nach Montage, die monatliche Betreiberprüfung sowie die jährliche Wartung festgeschrieben ist.
In der Richtlinie für Feststellanlagen vom Deutschen Institut für Bautechnik wird je nach Einbaulage die Anzahl der Melder sowie deren Anordnung beschrieben.

