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Feststellanlagen halten Türen offen und schließen sie im Brandfall

Feststellanlagen ermöglichen es, die in der Regel selbst schließenden Brandschutztüren oder Rauchschutztüren beispielsweise in stark frequentierten Durchgängen offen zuhalten. Im Falle eines Brandes schließen diese die Tür und verhindern somit die Ausbreitung des Rauchs beziehungsweise des Feuers.

Eine Feststellanlage besteht aus folgenden Komponenten:

  • ein Netzgerät zur Energieversorgung
  • mindestens ein Branderkennungselement
  • eine Auslösevorrichtung, um den Schließvorgang einzuleiten
  • eine Feststellvorrichtung, welche den schließenden Abschluss festhält

Gesetzliche Vorschriften und Normen

Die Feststellanlagen bedürfen einer Zulassung, in der die Abnahme nach Montage, die monatliche Betreiberprüfung sowie die jährliche Wartung festgeschrieben ist.

In der Richtlinie für Feststellanlagen vom Deutschen Institut für Bautechnik wird je nach Einbaulage die Anzahl der Melder sowie deren Anordnung beschrieben.