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Steuerungsanlagen für Förderanlagenabschlüsse und Toranlagen

Moderne Toranlagen besitzen Mikroprozessorsteuerungen, die neben der reinen Torfunktion auch die Sicherheitseinrichtungen wie Schließkantenüberwachung, Schließkraftregelung, Laufgeschwindigkeit usw. steuern. Hinzu kommt eine Vielzahl von Peripheriegeräten wie Radarmelder, Lichtschranken, Induktionsschleifen und Signalgeräte.

Unter bestimmten Bedingungen müssen Tore und Förderanlagenabschlüsse mit einer eigenen unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) ausgerüstet werden, um trotz Ausfall der Stromversorgung (z. B. bei einem Brand) eine einwandfreie Schließ- oder Freifahrfunktion des Schließbereiches sicher zu stellen. USV-Anlagen müssen regelmäßig (alle 12 Monate) von einem Fachmann gewartet werden um sicherzustellen, dass die Anlage im Ernstfall auch funktioniert.

 

Gesetzliche Normen

Steuerungsanlagen für Förderanlagenabschlüsse müssen den Anforderungen der BGR 232 (früher ZH 1/494) entsprechen.