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Wartung und Prüfung von RWA-Anlagen

Zuverlässigkeit und Funktionstüchtigkeit der Systemkomponenten hat die höchste Priorität für den Betreiber von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen). Im Brandfall müssen sie zu jeder Zeit schnell und einwandfrei auslösen und reagieren, um Flucht- und Rettungswege freihalten zu können.

Die regelmäßige Wartung ist für den Betreiber von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und der dazugehörigen Systemkomponenten eine Pflicht.


Gesetzliche Vorschriften und Normen

Alle Rauchabzugsanlagen unterliegen einer Wartungs- und Instandhaltungspflicht, die sich aus verschieden Bauvorschriften, Normen und den bauaufsichtlichen Zulassungen der einzelnen Anlagen bzw. Geräte ergibt.

RWA-Anlagen unterliegen im Wesentlichen den Vorschriften und Regelungen nach

  • Musterbauordnung (MBO)
  • Musterprüfverordnung (MPrüfVO)
  • Technische Prüfverordnung - TPrüfVO
  • DIN 18232 Teil 2
  • DIN EN 12101 Teil 2 und
  • VdS/CEA- Richtlinie 4020

Daneben gelten die jeweiligen Herstellerangaben bzw. Angaben aus den bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden des DIBt.

Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) sowie auch maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) müssen mindestens einmal jährlich durch Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung ist in einem Prüfbuch zu dokumentieren.