Brandschutztore und Rauchschutztore
Überall wo es gilt, Bereiche mit Feuerrisiken zuverlässig gegen die übrigen Bereiche abzuschotten, bieten Wassermann Brand- und Rauchschutztore eine zuverlässige betriebs- und risikogerechte Lösung in ein- oder zweiflügeliger Ausführung mit und ohne Schlupftür oder auch als Teleskopschiebetor.
Bei der Objektplanung stehen neben Funktionalität und Optik auch wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund, speziell bei Brand und Rauchschutztoren, die regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen. Da macht es sich bezahlt, wenn alle Abschlüsse aus einer Hand kommen und für den Service nur ein Partner zuständig ist. So ist auch unter dem Gesichtspunkt der Folgekosten der einzigartige Wassermann-Service von großem Vorteil.
Wir beraten Sie gerne zu unseren Produkten rund um den Brand- und Rauchschutz. Fragen Sie auch nach unseren Service-Leistungen, damit Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungs- und Wartungsintervalle einhalten. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!
Produktausführungen
T30 / El-2 30 Feuerhemmend
- 1- und 2-flügelig
- Teleskop mit Zulassung im Einzelfall
T90 / El-2 90 Feuerbeständig
- 1- und 2-flügelig
- Teleskop mit Zulassung im Einzelfall
RS Rauchdicht
- 1- und 2-flügelig
- Teleskop mit Zulassung im Einzelfall
Ratgeber Brandschutztore
Wie sind die Brandschutztore aufgebaut?
Toraufbau
- Schmale Gesamtkonstruktion
- Laufschienenblende
- Schließgewichte
- Einlaufprofil / Einlaufzentrierung
- Dämpfer
- Integrierte Boden-Führungsrolle
- Hydraulischer Laufregler
- Schlupftür
- Verglasung in Schlupftür und Torblatt
- Handgriffe oder Muschelgriffe
Wie ist das Torblatt aufgebaut?
Torblattaufbau
- Brandschutzmaterial
- Vollflächige Verklebung
- Verzinktes Stahlblech. Optional: Edelstahl V2 A, 1.4301
- Optional: Grundierung in RAL 9002 oder Pulvergrundbeschichtung in 7 Vorzugsfarben, RAL nach Wahl, Metallicfarben, NCS-Farbtönen und als exklusive Pulverlackierung in Corten Stahl.
Welche Oberflächen und Farben sind möglich?
Die vollflächig und planeben verklebten Schiebetore liefern wir serienmäßig aus verzinktem Stahlblech. Beim Torblatt und beim Türblatt der Schlupftür haben Sie die Wahl zwischen den Standard-Oberflächen Pearlgrain und glattem Stahlblech. Die Rahmenteile werden in beiden Ausführungen mit glatter Oberfläche geliefert. Für eine harmonische Toransicht erhalten Sie die Tore inklusive der Rahmenteile optional grundiert in Grauweiß RAL 9002 oder pulvergrundbeschichtet in 7 Vorzugsfarben, RAL nach Wahl, Metallicfarben, NCS-Farbtönen und als exklusive Pulverlackierung in Corten Stahl. Auf Wunsch liefern wir bei farbigen Toren die Rahmenteile auch in der kostengünstigen, verzinkten Ausführung Economy.
Edelstahl-Ausführung
Für optisch hohe Ansprüche oder besondere bauliche Anforderungen erhalten Sie die Torausführung in Edelstahl, V2 A, 1.4301 mit K 240 Körnung. Alle Komponenten wie Torblatt, Laufschienen, Verkleidungen, Gewichtskasten, Seile, Rollen und Konsolen werden in Edelstahl gefertigt. Optional liefern wir auch die Schließgewichte in Edelstahl V2 A, 1.4301. Weitere Ausführungen auf Anfrage.
Welche Ausführungen stehen zur Auswahl?
Die feuerhemmenden Schiebetore T30 und T90, sowie die Variante RS (Rauchdicht) können 1-flügelig, 2-flügelig oder mit Zulassung im Einzelfall auch als Teleskop-Ausführung geliefert werden.
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Schlupftür?
Die Schlupftür kann in unterschiedlichen Konfigurationen eingebaut werden:
- 1-flügelig mit einer Schlupftür
- 1-flügelig mit 2 Schlupftüren
- 2-flügelig mit 3 Schlupftüren
- 2-flügelig mit 4 Schlupftüren
Zusätzlich kann zwischen einer Schlupftür mit oder ohne Schwelle gewählt werden. Standard ist die schwellenlose Ausführung für Fluchtwege nach DIN EN 179 und EN 1125. Für höhere Stabilität kann eine 22mm Schwelle verbaut werden.
Welche Optionen gibt es für den Antrieb?
Bei stark frequentierten Durchgängen können wartungsfreie, schnelle und komfortable Antriebe eingesetzt werden. Im Brandfall wird der Antrieb durch ein patentiertes System entriegelt. Das Feuerschutz-Schiebetor schließt im Brandfall zuverlässig durch Gewichte.
1. Antrieb SupraMatic HT
- bis 800 kg Torblattgewicht
- bis 6035 mm lichte Durchgangsbreite
- Impulsbetrieb „Auf-Zu“
- Bedienung über Handsender oder Taster
- serienmäßig mit interner Steuerung
- optional mit externer Steuerung
2. Kettenantrieb ITO 400
- bis 2500 kg Torblattgewicht
- bis 8400 mm lichte Durchgangsbreite
- Totmann- oder Impulsbetrieb „Auf-Zu“
- Bedienung über Handsender oder Taster
- serienmäßig mit externer Steuerung
- optional als FU-Version mit externer Steuerung
- mit Soft-Start und Soft-Stopp
Rechtliche Grundlagen für die Prüfung & Wartung von Brandschutztoren und Rauchschutztoren
Für alle kraftbetätigten Fenster, Türen & Tore gelten die folgenden Vorgaben mit Blick auf den Brandschutz:
Allgemeine Bestimmungen in der Musterbauordnung:
Ҥ3 Allgemeine Anforderungen (MBO 97 Stand 2012)
Abs. 1 Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. (…).
Abs. 3 Die von der Obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten.”
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2010) Stand 01.04.2014 (siehe Seite 2):
“10.2 Sicherheitstechnische Prüfung ASR A 1.7 (3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (…).”
Bestimmungen in der Arbeitsschutzrichtlinie ASR A 1.7:
“10.2 Sicherheitstechnische Prüfung
(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerechte auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließlanten nachweist, überprüfen können.”
Pflichten für die Prüfung und Wartung von Brandschutztoren:
Aus den oben genannten Vorgaben ergeben sich die folgenden Pflichten:
- Alle Brandschutztore müssen vor der Inbetriebnahme erstmalig geprüft werden und danach einer mindestens jährlich durchzuführenden Folgeprüfung unterzogen werden.
- Feuer- und Rauchschutzabschlüsse mit Feststellanlagen müssen laut DIBt-Zulassungsbescheid und Landesbauordnung nicht nur beim Einbau einer Abnahmeprüfung unterzogen werden, sondern sind darüber hinaus jährlich zu warten und monatlich zu überprüfen.
- Die sicherheitstechnische Prüfung ist von sachkundigen Fachkräften durchzuführen und ausreichend zu protokollieren.
Lassen Sie sich von uns beraten, damit Sie auf der sicheren Seite sind!
Service
Rund um die Uhr 24h erreichbar. 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr!
Als Kunde von Wassermann bieten wir Ihnen sofortige Hilfe im Störungsfall. Wir sind für Sie immer erreichbar und schnell vor Ort, wenn Sie einen Notfall haben. Auch an Sonn- und Feiertagen sind wir für Sie da.
Unser Notdienst kümmert sich um Ihre Türen, Tore und Anlagen und stellt die Funktionstüchtigkeit so schnell wie möglich wieder her. Über 90 % der gemeldeten Störungen werden von uns in weniger als 24 Stunden beseitigt! Für Sie bedeutet das einen entscheidenden Zuwachs an Betriebssicherheit. Vertrauen Sie auf das Service-Notfall-Team von Wassermann mit langjähriger Erfahrung und ständiger Einsatzbereitschaft.
- 24-Stunden Notdienst
- Wartungsplan
- Prüfungen
- Instandhaltung
Kontakt
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Christian Wais, Geschäftsführer
Unsere Mitarbeiter beantworten Ihnen gerne alle Fragen, erstellen Ihnen individuelle Angebote oder kümmern sich unkompliziert um die Wartung Ihrer Anlagen.