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Obentürschließer

Brandschutz und Energieeinsparung mit Türschließern

Türschließer schließen Türen, die nicht offen stehen bleiben sollen, nach Benutzung automatisch. Die Türen müssen damit nicht von Hand geschlossen werden. Diese Funktion spart nicht nur Energie, sondern spielt gerade beim Brandschutz eine wichtige Rolle. So wird sichergestellt, dass die Ausbreitung von Rauch und Feuer verlangsamt werden. Zahlreiche Sicherheitsvorschriften erfordern den Einsatz von Obentürschließern an Brand- und Rauchschutztüren.

Wir beraten Sie gerne zu unseren Feststellanlagen und zu unseren anderen Produkten für den Brand- und Rauchschutz. Fragen Sie auch nach unseren Service-Leistungen, damit Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungs- und Wartungsintervalle einhalten. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Produktausführungen

TS 5000

  • Gleitschienen-Türschließer mit elektromechanischer Feststellung

TS 5000 E-FS

  • Gleitschienen-Türschließer mit Freilauffunktion

TS 5000 R

  • Gleitschienen-Türschließer mit elektromagnetischer Feststellung
  • Rauchschalterzentrale

TS 5000 R-FS

  • Gleitschienen-Türschließer mit Freilauffunktion
  • Rauchschalterzentrale

TS 5000 E-ISM

  • Gleitschienen-Türschließer mit elektromechanischer Feststellung
  • Integrierte Schließfolgeregelung für 2-flügelige Türen

TS 5000 R-ISM

  • Gleitschienen-Türschließer mit elektromagnetischer Feststellung
  • Rauchschalterzentrale
  • integrierte Schließfolgeregelung für 2-flügelige Türen

Ratgeber Obentürschließer

Was ist ein Obentürschließer?

Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Türschließern: Obentürschließer und Bodentürschließer.

Ein Obentürschließer wird entweder als Kasten mit Gleitschiene am oberen Türfalz angebracht oder von außen nicht sichtbar in den Türrahmen integriert.

Bodentürschließer sind dagegen im Fußboden eingelassen, wobei der Schließvorgang kaum sichtbar von der unteren Türkante aus erfolgt.

Beide Arten von Türschließern bringen die Türen nach dem Öffnen wieder in die Verschlussstellung. Der Schließvorgang ist hierbei in der Regel hydraulisch gedämpft und kann hinsichtlich der Schließgeschwindigkeit und Schließverzögerung kurz vor dem Einschließen reguliert werden.

Bestimmte Modelle verfügen zusätzlich über eine Öffnungsunterstützung, die für ein leichtes Öffnen und komfortables Begehen der Tür sorgt.

Wo sind Türschließer vorgeschrieben bzw. Pflicht?

Türen, die Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz erfüllen müssen, müssen mit zugelassenen Türschließsystemen ausgestattet werden. Zweiflügeligen Türen müssen mit einer Schließfolgeregelung ausgestattet sein, um einen dichten Verschluss von Standflügel und Gangflügel sicherzustellen. Hydraulische Türschließer für Brandschutztüren müssen den Anforderungen der Norm DIN EN 1154 genügen, Türschließer mit elektrischer Feststellung zusätzlich denen der Norm DIN EN 1155 sowie Türschließer mit Schließfolgeregelungen zusätzlich der DIN EN 1158.

Rechtliche Grundlagen für die Prüfung & Wartung von Obentürschließern

Für Obentürschließer gelten dieselben Vorgaben mit Bezug auf den Brandschutz, wie für alle kraftbetätigten Fenster, Türen & Tore.

Allgemeine Bestimmungen in der Musterbauordnung:

“§3 Allgemeine Anforderungen (MBO 97 Stand 2012) Abs. 1 Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. (…). Abs. 3 Die von der Obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten.”

Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2010) Stand 01.04.2014 (siehe Seite 2):

“10.2 Sicherheitstechnische Prüfung ASR A 1.7 (3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (…).”

Bestimmungen in der Arbeitsschutzrichtlinie ASR A 1.7:

“10.2 Sicherheitstechnische Prüfung (1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerechte auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren. (2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließlanten nachweist, überprüfen können.”

Pflichten für die Prüfung und Wartung von Brandschutz-Anlagen:

Aus den oben genannten Vorgaben ergeben sich die folgenden Pflichten:

  • Alle Brandschutztüren und -tore müssen vor der Inbetriebnahme erstmalig geprüft werden und danach einer mindestens jährlich durchzuführenden Folgeprüfung unterzogen werden.
  • Feuer- und Rauchschutzabschlüsse mit Feststellanlagen müssen laut DIBt-Zulassungsbescheid und Landesbauordnung nicht nur beim Einbau einer Abnahmeprüfung unterzogen werden, sondern sind darüber hinaus jährlich zu warten und monatlich zu überprüfen.
  • Die sicherheitstechnische Prüfung ist von sachkundigen Fachkräften durchzuführen und ausreichend zu protokollieren.

Service

Rund um die Uhr 24h erreichbar. 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr!

Als Kunde von Wassermann bieten wir Ihnen sofortige Hilfe im Störungsfall. Wir sind für Sie immer erreichbar und schnell vor Ort, wenn Sie einen Notfall haben. Auch an Sonn- und Feiertagen sind wir für Sie da.

Unser Notdienst kümmert sich um Ihre Türen, Tore und Anlagen und stellt die Funktionstüchtigkeit so schnell wie möglich wieder her. Über 90 % der gemeldeten Störungen werden von uns in weniger als 24 Stunden beseitigt! Für Sie bedeutet das einen entscheidenden Zuwachs an Betriebssicherheit. Vertrauen Sie auf das Service-Notfall-Team von Wassermann mit langjähriger Erfahrung und ständiger Einsatzbereitschaft.

  • 24-Stunden Notdienst
  • Wartungsplan
  • Prüfungen
  • Instandhaltung

Kontakt

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Christian Wais, Geschäftsführer

Unsere Mitarbeiter beantworten Ihnen gerne alle Fragen, erstellen Ihnen individuelle Angebote oder kümmern sich unkompliziert um die Wartung Ihrer Anlagen.

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