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Prüfung & Wartung

Prüfung und Wartung von Türen, Toren und Brandschutzeinrichtungen

Wassermann ist der Spezialist für Türen, Tore und Brandschutz

Unser großes Kundendienst-Team ist schnell zur Stelle und 24/7 erreichbar.
Zudem arbeitet unser Kundendienst auf einem besonders hohen Niveau, da wir mit Leidenschaft für eine konsequente Qualifizierung unseres Personals sorgen.

  • Fachgerechte Prüfung & Wartung Ihrer Tür- und Toranlagen
  • Mit unserem 24h Notdienst immer für Sie erreichbar

Wassermann bietet Ihnen vom bedarfsgerechten Konzept bei Neu- oder Ersatzinvestitionen über die Montage bis zur Wartung, Prüfung und Instandhaltung sämtlicher Einrichtungen eine vollwertige Rundum-Betreuung. Wir kümmern uns als kompetenter Partner komplett um Ihre Tor -und Türanlagen. Das heißt, Sie sparen mit Wassermann viel Zeit und bares Geld!

Riskieren Sie nichts!

Die vielfältigen Sicherheitsvorschriften für Türen, Tore und Brandschutzeinrichtungen im gewerblichen, wie im privaten Bereich sind kaum noch durchschaubar. Auf der anderen Seite sollte man die Bestimmungen aber keinesfalls ignorieren.

Unzureichend gewartete Einrichtungen bergen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Kommt es wirklich zu einem Unglück, müssen Sie als Verantwortlicher darüber hinaus mit persönlichen Konsequenzen rechnen; es drohen hohe Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen!

Der Umstand, dass in einem Gebäude jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
OVG Münster , AZ: 10A 363/86 vom 17.11.87

Lassen Sie Ihre Einrichtungen daher in den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen überprüfen und warten! Am besten von Wassermann, Ihrem Spezialisten für Türen, Tore und Brandschutz. Ein erster Sicherheits-Check ist für Sie sogar kostenlos!

Info zu Prüfung & Wartung

Prüfung & Wartung von Feuerschutzabschlüssen und Rauchschutzabschlüssen

Feuerschutzabschlüsse haben die Aufgabe im Falle eines Brandes eine weitere Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und so Menschen und Sachwertezu schützen und die Löscharbeiten zu vereinfachen. Feuerschutzabschlüsse gibt es in der Form von selbstschließenden Brandschutztüren bzw. Feuerschutztüren, -Toren, -Klappen oder -Rollläden.

Mit der neuen Arbeitsschutzrichtlinie ASR A 1.7 hat der Gesetzgeber die Prüfungsanforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüsse massiv erhöht. Mussten früher nur Abschlüsse mit Feststellanlagen geprüft werden, müssen nach der Novellierung und Einführung der ASR A 1.7 alle Brandschutztüren und -tore einmal jährlich geprüft werden. An Feuer- und Rauchschutzabschlüsse mit Feststellanlagen sind die Anforderungen noch wesentlich höher. Diese werden im Normalfall durch eine elektrische Feststellanlage offengehalten und schließen sich bei Feuer oder Rauch automatisch.

Was die wenigsten Betriebe wissen: Feuer- und Rauchschutzabschlüsse mit Feststellanlage müssen laut DIBt-Zulassungsbescheid und Landesbauordnung nicht nur beim Einbau einer Abnahmeprüfung unterzogen werden, sondern sind darüber hinaus jährlich zu warten und monatlich zu überprüfen.

Übrigens: Die zuständigen Behörden kontrollieren zunehmend, ob die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.

Rechtliche Grundlagen

Ҥ3 Allgemeine Anforderungen (MBO 97 Stand 2012)

Abs. 1 Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. (…).

Abs. 3 Die von der Obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten.”

Des weiteren gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2010) Stand 01.04.2014 (siehe Seite 2).

“10.2 Sicherheitstechnische Prüfung ASR A 1.7 (3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (…).”

Prüfung & Wartung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Fenster, Türen und Tore, die sich auf Knopfdruck oder sogar automatisch öffnen und schließen, sind aus vielen Gebäuden nicht mehr wegzudenken. Sie beschleunigen Arbeitsabläufe, erleichtern vieles und machen das Leben in vielerlei Hinsicht komfortabler.

Für diese sogenannten kraftbetätigten Fenster, Tore und Türen gelten aber besonders umfangreiche Bestimmungen zur Prüfung und Wartung, denn Unfälle können hier schnell unabsehbare Folgen für Leib und Leben haben.

Die ASR A 1.7 schreibt für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore eine erste Prüfung vor der Inbetriebnahme, sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung verbindlich vor.

Übrigens: Diese Richtlinien sind für den gewerblichen Bereich formuliert. Sie finden aber ebenso zur Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherung von privaten Einrichtungen Anwendung. Auch Garagentore sollten daher dringend geprüft werden, schon aus Gründen des Versicherungsschutzes.

Rechtliche Grundlagen

ASR A 1.7 “10.2 Sicherheitstechnische Prüfung

(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerechte auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.

(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließlanten nachweist, überprüfen können.”

Prüfung & Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Brandschutzklappen

Moderne Gebäude sind mit umfangreichen Sicherheitseinrichtungen gegen Feuer und Rauch ausgestattet.

Diese sind auf den ersten Blick oft kaum als solche zu erkennen. Hinter vielem, was wie ein einfaches Fenster oder eine Lichtkuppel aussieht, verbirgt sich eine Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung. Brandschutzklappen, die die Ausbreitung eines Feuers durch Klimaanlagen verhindern, befinden sich sogar völlig unsichtbar in Rohrleitungen.

Nur allzu schnell wird daher vergessen, dass diese für den Brandschutz überaus wichtigen Systeme regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen.

Doch das Risiko ist hoch. Versagt oder fehlt im Unglücksfall nur eine einzige Systemkomponente, kann der gesamte bauliche Brandschutz seine Funktion verlieren.

Landesbauverordnungen, DIN- bzw. EN-Normen und die VBO verlangen daher zwingend die mindestens jährliche Prüfung aller Systembestandteile. Auch die Versicherungen schreiben die regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung aller Systemkomponenten in der VdS-Richtlinie 2098 und in der AFB vor.

Rechtliche Grundlagen

DIN 18 232, Teil 2

“In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen Rauchabzugsanlagen sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente (…) auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gebenenfalls instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Prüfbuch zu vermerken.”

DIN 57 833, Teil 1

“Wartungen für elektrische Gefahrenmeldeanlagen, darunter fallen auch RWA, sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen.”

Prüfung & Wartung von Schrankenanlagen

Bei Schrankenanlagen wird zwischen elektrischen, automatischen und manuell bedienbaren Schranken unterschieden. Dank individueller Steuerungs- und Managementsystemen, werden moderne Schrankenanlagen per Induktionschleife, Fernbedienung, Codetaster geöffnet oder mit Nummernschilderkennung, QR-Code sowie Smartphone gesteuert. Egal bei welcher Betriebsart oder welchem Schrankentyp ist es wichtig die Sicherheit der Anlage gewährleisten zu können. Die Konsequenzen können, wie bei anderen Tür- und Torsystemen im Schadensfall sehr weitreichend sein. Riskieren Sie nichts und lassen Sie sich von uns beraten!

Rechtliche Grundlagen

Schrankenanlagen sind den kraftbetätigten Türen und Toren gleichgestellt, was die rechtlichen Vorgaben für Prüfung und Wartung betrifft. Das heißt, wie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 1.7) vorgegeben, ist für Schrankenanlagen ebenfalls eine regelmäßige und mindestens einmal jährliche Prüfung und Wartung notwendig. Die sicherheitstechnische Prüfung ist von sachkundigen Fachkräften, wie zum Beispiel unserem Wassermann-Service-Team, durchzuführen und ausreichend zu protokollieren.

Prüfung & Wartung von Sektionaltoren

Sektionaltore werden überwiegend als Hallenabschluß im Industriebereich eingesetzt. Sie werden häufig mit Verladebrücken kombiniert und dienen zum Ein- und Ausbringen von Warenliefungen. Ein Defekt kann schnell zum Sicherheitsrisiko im laufenden Betrieb werden, die Produktionsprozesse zum Erliegen bringen oder zu problematischen Temperaturen und Energieverlusten führen. Eine regelmäßige Wartung durch unsere Fachkräfte sorgt dafür, dass es nicht soweit kommen muss.

Rechtliche Grundlagen

Für die Prüfung und Wartung von Sektionaltoren gelten dieselben rechtlichen Vorgaben, die die Sicherheit von allen kraftbetätigten Türen und Toren betreffen. Das heißt, wie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 1.7) vorgegeben, ist auch für Sektionaltore eine regelmäßige und mindestens einmal jährliche Prüfung und Wartung notwendig. Die sicherheitstechnische Prüfung ist von sachkundigen Fachkräften durchzuführen und ausreichend zu protokollieren.

Ihr Plus mit dem Prüf- & Wartungs-Service von Wassermann

Abnahmeprüfung und Folgeprüfungen

  • Als eines der wenigen Unternehmen bundesweit ist Wassermann von allen wichtigen Herstellern zertifiziert.
  • Vorschriftsmäßige Prüfung und Wartung aller Ihrer Anlagen sowie Instandhaltung gemäß der einschlägigen Bestimmungen.
  • Herstellerunabhängig
  • Abnahmeprüfung auch nachträglich möglich

Erfüllung aller Pflichten

  • Vorschriftsmäßige Prüfung und Wartung aller Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, sowie der Feststellanlagen in den durch den DIBt-Zulassungsbescheid vorgeschriebenen Intervallen.
  • Detaillierte fortlaufende Dokumentation aller Prüfungen.
  • Notdienst-Bereitschaft rund um die Uhr!
  • Prüfung und Instandhaltung RWA-Systemkomponenten und Brandschutzklappen.
  • Fachgerechte Führung Ihrer RWA-Prüfbücher.
  • Wassermann entbindet Sie von eigenem Kontrollaufwand und sorgt dafür, dass keine Prüfung vergessen wird.

Sicherheit

  • Mit der Prüfung und Wartung Ihrer Anlagen durch Wassermann erfüllen Sie die Richtlinie ASR A 1.7, die Richtlinien für Feststellanlagen, sowie die versicherungstechnisch relevanten Obliegenheiten gemäß AFB 2010 und die Anforderungen der VdS-Richtlinie 2098.
  • Hilfe im Störungsfall: Der Wassermann-Notdienst ist rund um die Uhr einsatzbereit, auch an Sonn- und Feiertagen.
  • Alle Kundendienstmitarbeiter von Wassermann sind Fachkräfte und Sachkundige gemäß der einschlägigen Bestimmungen. Sie sind zur Prüfung aller Einrichtungen zugelassen und werden in Fortbildungsmaßnahmen ständig auf dem neuesten Stand der Technik gehalten.

Wirtschaftlichkeit

  • Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung durch Wassermann zahlt sich aus: Die Lebensdauer Ihrer Einrichtungen verlängert sich um durchschnittlich 30%, die Störanfälligkeit sinkt und kleine Defekte können sofort behoben werden, bevor es zu teuren Folgeschäden kommt. Das spart bares Geld!

Besteht Handlungsbedarf für Sie?

Eine Entscheidungshilfe:

Kennen Sie alle Brand-und Rauchschutzeinrichtungen in Ihrem Unternehmen? ☐ Ja ☐ Nein
Kennen Sie alle Türen und Tore in den Flucht- und Rettungswegen der Gebäude? ☐ Ja ☐ Nein
Sind Sie über die genaue Lage und Funktion sämtlicher Sicherheitseinrichtungen informiert? ☐ Ja ☐ Nein
Sind alle Einrichtungen innerhalb der vergangenen 12 Monate mindestens einmal auf Funktionsfähigkeit überprüft worden? ☐ Ja ☐ Nein
Erfolgte eine Überprüfung durch sachkundige und zur Prüfung zugelassene Fachkräfte? ☐ Ja ☐ Nein
Sind alle Prüfergebnisse lückenlos schriftlich dokumentiert? ☐ Ja ☐ Nein
Ist die regelmäßige Wartung und Instandhaltung aller Brand- und Rauchschutzeinrichtungen sichergestellt? ☐ Ja ☐ Nein
Sie haben gute Gründe, auf regelmäßige Prüfung und Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen zu verzichten? ☐ Ja ☐ Nein

Sie haben auch nur eine der Fragen mit NEIN beantwortet?

Dann besteht sofortiger Handlungsbedarf! im Schadensfall drohen Ihnen der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes sowie empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Auch Routinekontrollen durch Aufsichtsbehörden können Strafen nach sich ziehen.

Service

Rund um die Uhr 24h erreichbar. 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr!

Als Kunde von Wassermann bieten wir Ihnen sofortige Hilfe im Störungsfall. Wir sind für Sie immer erreichbar und schnell vor Ort, wenn Sie einen Notfall haben. Auch an Sonn- und Feiertagen sind wir für Sie da.

Unser Notdienst kümmert sich um Ihre Türen, Tore und Anlagen und stellt die Funktionstüchtigkeit so schnell wie möglich wieder her. Über 90 % der gemeldeten Störungen werden von uns in weniger als 24 Stunden beseitigt! Für Sie bedeutet das einen entscheidenden Zuwachs an Betriebssicherheit. Vertrauen Sie auf das Service-Notfall-Team von Wassermann mit langjähriger Erfahrung und ständiger Einsatzbereitschaft.

  • 24-Stunden Notdienst
  • Wartungsplan
  • Prüfungen
  • Instandhaltung

Standorte

Kontakt

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

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Christian Wais, Geschäftsführer

Unsere Mitarbeiter beantworten Ihnen gerne alle Fragen, erstellen Ihnen individuelle Angebote oder kümmern sich unkompliziert um die Wartung Ihrer Anlagen.

info@wassermann-tore.de 09129 90 99 80