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Brand- und Rauchschutzsysteme
Brand- und Rauchschutzsysteme

Brandschutz und Rauchschutz

Brandschutz- und Rauchschutz-Lösungen vom führenden Fachbetrieb im Raum Nürnberg

Im Falle eines Brandes können durch die Ausbreitung des Feuers und Rauchs große substanzielle Schäden am Objekt sowie gesundheitliche Schäden bei den Menschen entstehen. Beträchtliche Schadenssummen können die Folge sein. Die Versicherungen und der Gesetzgeber geben daher klare Vorgaben an den erforderlichen Sicherheitsstandard.

Um eine solche Situation zu vermeiden und die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten existieren verschiedene bautechnische Lösungen. Sie reduzieren die Wahrscheinlichkeit einer Brand-Entstehung, verlangsamen die Ausbreitung und erlauben den Personen im Gebäude die Nutzung schneller und sicherer Fluchtwege.

Wir beraten Sie zu unseren Brand- und Rauchschutztoren und -türen, Brandschutz-Verglasungen, Feuer- und Rauchschutzvorhängen, Feststellanlagen und zu unseren Produkten zur Rettungswegsicherung. Kontaktieren Sie uns, damit Sie auf der sicheren Seite sind!

Ratgeber zum Brandschutz und Rauchschutz

Rechtliche Grundlagen für die Prüfung & Wartung von Brandschutz-Anlagen

Zu den Brandschutz-Anlagen zählen:

  • Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
  • kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, sowie Brandschutzklappen

Allgemeine Bestimmungen in der Musterbauordnung:

“§3 Allgemeine Anforderungen (MBO 97 Stand 2012) Abs. 1 Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. (…). Abs. 3 Die von der Obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten.”

Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2010) Stand 01.04.2014 (siehe Seite 2):

“10.2 Sicherheitstechnische Prüfung ASR A 1.7 (3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (…).”

Bestimmungen in der Arbeitsschutzrichtlinie ASR A 1.7:

“10.2 Sicherheitstechnische Prüfung (1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerechte auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren. (2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließlanten nachweist, überprüfen können.”

Brandschutztüren

Pflichten für die Prüfung und Wartung von Brandschutz-Anlagen

Aus den oben genannten Vorgaben ergeben sich die folgenden Pflichten:

  • Alle Brandschutztüren und -tore müssen vor der Inbetriebnahme erstmalig geprüft werden und danach einer mindestens jährlich durchzuführenden Folgeprüfung unterzogen werden.
  • Feuer- und Rauchschutzabschlüsse mit Feststellanlagen müssen laut DIBt-Zulassungsbescheid und Landesbauordnung nicht nur beim Einbau einer Abnahmeprüfung unterzogen werden, sondern sind darüber hinaus jährlich zu warten und monatlich zu überprüfen.
  • Die sicherheitstechnische Prüfung ist von sachkundigen Fachkräften durchzuführen und ausreichend zu protokollieren.

Vertrauen Sie daher auf unseren Service und lassen Sie sich beraten. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Service

Rund um die Uhr 24h erreichbar. 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr!

Als Kunde von Wassermann bieten wir Ihnen sofortige Hilfe im Störungsfall. Wir sind für Sie immer erreichbar und schnell vor Ort, wenn Sie einen Notfall haben. Auch an Sonn- und Feiertagen sind wir für Sie da.

Unser Notdienst kümmert sich um Ihre Türen, Tore und Anlagen und stellt die Funktionstüchtigkeit so schnell wie möglich wieder her. Über 90 % der gemeldeten Störungen werden von uns in weniger als 24 Stunden beseitigt! Für Sie bedeutet das einen entscheidenden Zuwachs an Betriebssicherheit. Vertrauen Sie auf das Service-Notfall-Team von Wassermann mit langjähriger Erfahrung und ständiger Einsatzbereitschaft.

  • 24-Stunden Notdienst
  • Wartungsplan
  • Prüfungen
  • Instandhaltung

Kontakt

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

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Christian Wais, Geschäftsführer

Unsere Mitarbeiter beantworten Ihnen gerne alle Fragen, erstellen Ihnen individuelle Angebote oder kümmern sich unkompliziert um die Wartung Ihrer Anlagen.

info@wassermann-tore.de 09129 90 99 80